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Vom Antrag zur Förderung
Die Projekte werden von einem Beschäftigten der Veolia Gruppe oder von einem Projektträger (Verein, gemeinnützige Gesellschaft oder Stiftung) an die Stiftung herangetragen.
Schritt 1: Projektbewertung
wenn das Projekt den allgemeinen Förderkriterien entspricht (Vorauswahl)
- wenn das Projekt keinen Paten hat, sucht die Stiftung jemanden über ihr Netzwerk ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen
- Der Pate lernt das Projekt persönlich kennen und trägt zur Projektbewertung bei.
- Das Stiftungsteam entscheidet, ob das Projekt dem Auswahlkomitee (in Berlin: dem Stiftungsvorstand ) vorgelegt wird.
Schritt 2: Projektauswahl
- Das Auswahlkomitee (in Berlin: der Stiftungsvorstand) begutachtet das Projekt und trifft eine Entscheidung: Förderung oder Ablehnung.
Schritt 3: Förderung
- akzeptiertes Projekt: Unterzeichnung des Fördervertrags (in Berlin: Verpflichtungserklärung) zwischen der Stiftung und dem Projektträger
- Übergabe des Förderschecks durch den Paten.
- Projektbegleitung durch den Paten (Fotos, Verwendungsnachweis, Fortschrittsbericht)
- Projektabschluss mit Bericht des Paten und Bewertung durch die Stiftung.
Bitte beachten Sie: Für Projekte außerhalb Berlins ist die Antragstellung kontinuierlich ausschließlich über das folgende gesonderte Online-Formular möglich:

